Führerscheinkontrolle §21 StVG: Was Unternehmen gesetzlich schulden

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    Feb 28, 2026

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§21 StVG klingt abstrakt – hat aber für Unternehmen sehr konkrete Folgen. Wer als Fahrzeughalter jemanden fahren lässt, der keine gültige Fahrerlaubnis hat, macht sich strafbar. Dieses Risiko lässt sich mit einem klaren Prozess und der richtigen Software vollständig managen.

Was sagt §21 StVG genau?

§21 StVG (Straßenverkehrsgesetz) regelt das “Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis”. Relevant für Unternehmen ist Absatz 1 Nr. 2: Auch der Halter, der jemanden fahren lässt, obwohl dessen Fahrerlaubnis nicht vorhanden oder erloschen ist, macht sich strafbar.

Das Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Im Schadensfall (Unfall ohne gültige Fahrerlaubnis) kommen zivilrechtliche Haftungsfolgen hinzu – bis hin zum Regress der Kfz-Versicherung.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die Fahrzeuge an Mitarbeiter überlassen:

  • Unternehmen mit Poolfahrzeugen
  • Fuhrparks mit Dienstwagen
  • Organisationen mit Fahrzeugen für Ehrenamtliche
  • Vereine mit Vereinsfahrzeugen
  • Kommunen und Behörden mit Dienstfahrzeugen

Wie oft muss die Führerscheinkontrolle erfolgen?

Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, aber folgende Praxis hat sich etabliert:

  • Mindeststandard: 2-mal pro Jahr bei Nutzern mit gültigem Führerschein
  • Bei neuen Fahrern: Vor der ersten Nutzung des Fahrzeugs
  • Bei begründetem Anlass: Sofortige Kontrolle (z.B. nach Fahrverbot)
  • Erhöhte Frequenz: Bei bekannten Risikofaktoren (z.B. wiederholte Verkehrsdelikte)

Eine einmalige Kontrolle bei Vertragsschluss genügt nicht. Die Führerscheinkontrolle muss regelmäßig und nachweisbar wiederholt werden.

Wie muss die Kontrolle dokumentiert werden?

Zentral ist die Beweissicherung: Das Unternehmen muss nachweisen können, dass kontrolliert wurde. Folgende Dokumentation ist erforderlich:

  • Name des Fahrers
  • Datum der Kontrolle
  • Prüfer (wer hat kontrolliert?)
  • Ergebnis (gültig / Einschränkungen / ungültig)
  • Führerscheinnummer und Ablaufdatum

Handschriftliche Listen reichen rechtlich aus, sind aber fehleranfällig und schwer auffindbar im Prüffall.

Möglichkeiten der Führerscheinkontrolle

Manuelle Sichtkontrolle: Der Fuhrparkverantwortliche schaut persönlich auf den Führerschein. Einfach, aber skaliert nicht bei verteilten Teams oder Niederlassungen.

Digitale Selbstkontrolle per Chip: Der Fahrer scannt seinen Führerschein an einem NFC-Lesegerät. Das System protokolliert automatisch. Skaliert gut, erfordert Hardware.

App-basierte Kontrolle: Der Fahrer fotografiert seinen Führerschein per App. Software gleicht die Daten ab. Niedrige Einstiegshürde, überall einsetzbar.

Integriert in die Buchungssoftware: Die sauberste Lösung: Der Buchungsprozess ist mit der Führerscheinkontrolle verknüpft. Fahrer können erst buchen, wenn ihre Fahrerlaubnis gültig und aktuell geprüft ist. MobilityManager unterstützt diesen Workflow.

Wie Software die Pflicht automatisiert

Eine gute Fuhrparksoftware nimmt den Koordinationsaufwand der Führerscheinkontrolle vollständig ab:

  1. Erinnerungsautomatik: Das System erinnert Fahrer automatisch 2 Wochen vor Fälligkeitstermin
  2. Buchungssperre: Wer seinen Führerschein nicht zeitgerecht vorlegt, kann kein Fahrzeug buchen
  3. DSGVO-konforme Protokollierung: Alle Prüfungen werden unveränderlich und pseudonymisiert gespeichert
  4. Compliance-Report: Auf Knopfdruck ein Export aller Prüfhistorien für Betriebsprüfungen

Besonders wichtig: Die Protokollierungsdaten müssen DSGVO-konform gespeichert werden. Bei einem On-Premise-System liegen diese Daten auf Ihrer eigenen Infrastruktur – kein Cloud-Anbieter hat Einblick.

Was im Ernstfall zählt

Kommt es zu einem Unfall und wird untersucht, ob der Fahrzeughalter (Ihr Unternehmen) seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist, müssen Sie konkrete Nachweise vorlegen: Wann wurde wer kontrolliert? Mit welchem Ergebnis?

Ein Audit-Log aus einer integrierten Softwarelösung ist rechtssicherer als handschriftliche Listen oder Excel-Tabellen. Es ist unveränderlich, mit Zeitstempel versehen und sofort exportierbar.

Fazit

Die Führerscheinkontrolle nach §21 StVG ist keine Formalität – sie ist eine echte Haftungsfrage. Unternehmen, die hier nachlässig sind, riskieren Strafverfolgung und versicherungsrechtliche Konsequenzen. Die gute Nachricht: Mit der richtigen Software ist dieser Prozess vollständig automatisierbar und kostet keinerlei manuelle Arbeit mehr.

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