Glossar

Fuhrparkmanagement-Glossar

Begriffe rund um Fuhrparksoftware, Compliance, Lizenzmodelle und Architektur — kompakt erklärt, mit Verweisen auf passende Themenseiten.

Fuhrparksoftware

Software zur Verwaltung von Firmenfahrzeugen, Fahrern, Buchungen, Kosten und Compliance-Anforderungen.

Fuhrparksoftware (auch Flottenmanagement-Software) ist eine Anwendungskategorie zur digitalen Steuerung des Firmenfuhrparks. Typische Funktionsbausteine sind Fahrzeug-Stammdaten, Fahrer-Stammdaten und Berechtigungen, Pool-Management, Self-Service-Buchung, Auto-Zuweisung, Genehmigungsworkflows, Kilometer- und Auslastungs-Tracking, Schadens- und Strafmandatsverwaltung, Belegverwaltung sowie DSGVO-konforme Audit-Logs. Marktangebote unterscheiden sich vor allem in Lizenzmodell (SaaS-Abo vs. Perpetual-Lizenz), Hosting-Modell (Anbieter-Cloud vs. on-premise) und Multi-Tenant-Fähigkeit. MobilityManager ist als On-Premise-Perpetual-Lizenz konzipiert.

Poolfahrzeugverwaltung

Verwaltung gemeinsam genutzter Fahrzeuge in einem Pool — statt 1:1-Zuweisung pro Mitarbeiter.

Poolfahrzeugverwaltung beschreibt das Modell, in dem ein Bestand an Firmenfahrzeugen gemeinsam von einer Gruppe Mitarbeitender genutzt wird. Berechtigte Fahrer buchen ein verfügbares Fahrzeug für einen Zeitraum und geben es nach der Nutzung zurück. Das Modell hebt die Auslastung, reduziert die Flottengröße und ist insbesondere für Behörden, Forschungseinrichtungen und Mittelstandsunternehmen interessant. Eine Pool-Verwaltung umfasst typischerweise: Fahrzeug-Pools (nach Standort, Typ oder Abteilung), Fahrer-Berechtigungen pro Pool, Buchungskalender mit Verfügbarkeitsprüfung, Auto-Zuweisung und optionale Genehmigungsworkflows.

Corporate Carsharing

Konzept, bei dem Firmenfahrzeuge geteilt genutzt werden — die Business-Variante des Pool-Modells.

Corporate Carsharing ist die unternehmensinterne Variante des klassischen Carsharing-Modells. Statt einem Mitarbeiter ein eigenes Fahrzeug 1:1 zuzuordnen, teilen sich mehrere Mitarbeitende einen gemeinsamen Pool. Die Software steuert Verfügbarkeit, Buchung, Übergabe, Rückgabe und Abrechnung. Vorteile: höhere Auslastung, weniger Fahrzeuge im Bestand, geringere Standkosten, klare Buchungshistorie für die Kostenstelle. In Deutschland regulatorisch unkritisch, solange die Kostenstellenzuordnung korrekt erfolgt; bei privater Nutzung ist die 1-%-Regelung bzw. Fahrtenbuch-Methode relevant.

Einmallizenz (Perpetual License)

Lizenzmodell, bei dem die Software einmalig erworben und dann dauerhaft genutzt wird.

Eine Einmallizenz (englisch: perpetual license) gibt dem Käufer das dauerhafte Nutzungsrecht an einer Software-Version. Anders als bei einem Abonnement (Subscription) endet das Nutzungsrecht nicht mit der Zahlungsperiode. Der Käufer zahlt einmalig einen Kaufpreis und kann die erworbene Version unbegrenzt weiter betreiben — auch ohne Verlängerung. Optional bieten Hersteller eine Software-Maintenance an, die zukünftige Hauptversionen, Patches und Priority-Support einschließt. Vorteile gegenüber SaaS: keine wiederkehrenden Lizenzkosten, keine erzwungenen Updates, keine Anbieter-Abhängigkeit über die Lizenzlaufzeit hinaus.

On-Premise Software

Software, die auf der eigenen Infrastruktur des Kunden installiert und betrieben wird.

On-Premise Software wird auf der eigenen Infrastruktur des Kunden betrieben — im internen Rechenzentrum, auf dedizierten Servern oder in einer Private Cloud. Im Gegensatz zur SaaS-Bereitstellung verlassen die Daten niemals die Infrastruktur des Betreibers. Vorteile: vollständige Datensouveränität, keine Drittstaaten-Übermittlung, eigene Update-Kontrolle, Integration in bestehende Sicherheitsrichtlinien. Nachteile: Verantwortung für Betrieb, Patches und Backups liegt beim Kunden. Moderne On-Premise-Software wird zunehmend container-basiert (Docker, Kubernetes) ausgeliefert, was den operativen Aufwand reduziert.

DSGVO-Konformität

Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

DSGVO-Konformität bezeichnet die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung 2016/679). Bei Fuhrparksoftware sind insbesondere relevant: Rechtsgrundlage der Verarbeitung (Art. 6), Datenminimierung (Art. 5), Auskunfts- und Löschungsrechte der Betroffenen (Art. 15-22), Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30), technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32). Bei SaaS-Lösungen mit Anbieter-Cloud kommen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28) und ggf. Drittstaaten-Übermittlung (Art. 44 ff.) hinzu. Eine on-premise-betriebene Software vermeidet die letztgenannten Punkte, weil keine externen Auftragsverarbeiter beteiligt sind.

NIS2-Richtlinie

EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die ab 2024/2025 erweiterte Anforderungen an mittlere und große Organisationen stellt.

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie deutlich und verpflichtet zahlreiche neue Sektoren — darunter öffentliche Verwaltung, Forschung, Logistik und Teile der verarbeitenden Industrie — zu Risikomanagement, Meldepflichten und Mindestsicherheitsmaßnahmen. Für IT-Systeme im Fuhrparkmanagement bedeutet das insbesondere: dokumentierte Zugriffskontrollen, Logging, Schwachstellenmanagement, Backup-Konzepte und Lieferketten-Risikoanalyse. On-premise-Deployments mit klaren Verantwortlichkeiten und nachvollziehbaren Audit-Logs sind i.d.R. einfacher in ein NIS2-Konzept zu integrieren als SaaS-Lösungen mit vielen Sub-Prozessoren.

Multi-Tenant-Architektur

Software-Architektur, in der mehrere Mandanten in einer Installation streng getrennt verwaltet werden.

Multi-Tenant-Architektur erlaubt es, mehrere isolierte Organisationen (Mandanten) in einer einzigen Software-Installation zu verwalten — typischerweise mit getrennten Datenbanken oder Schemata pro Mandant. Vorteile: konsolidierter Betrieb, geringere Wartungskosten pro Mandant, einheitliche Update-Strategie. Anwendungsfälle: Konzern mit mehreren Tochtergesellschaften, Holding mit getrennten Reporting-Linien, Managed-Service-Provider mit Endkunden, Behörde mit verschiedenen Dienststellen. Wichtig ist die Datenisolation: in MobilityManager besitzt jeder Mandant eine eigene Datenbank, sodass keine versehentlichen Cross-Tenant-Queries möglich sind.

Führerscheinkontrolle (§21 StVG)

Pflicht des Halters, sich vor Überlassung eines Fahrzeugs vom gültigen Führerschein des Fahrers zu überzeugen.

Die Führerscheinkontrolle ist eine Pflicht aus §21 StVG: Wer ein Kraftfahrzeug einem Fahrer überlässt, der keine Fahrerlaubnis besitzt, macht sich strafbar. Im Fuhrpark wird daher regelmäßig (in der Praxis 1-2× jährlich) der Führerschein der Fahrer überprüft. Moderne Fuhrparksoftware unterstützt dies über digitalen Workflow: Erinnerung an Fälligkeit, Foto-Upload des Führerscheins, OCR-gestützte Erfassung von Klasse und Gültigkeit, Audit-Log über erfolgte Prüfungen. Bei Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis kann der Halter den Zugriff auf Fahrzeuge automatisiert sperren.